Dr. Norbert Wißgott

Wahlarzt, Homöopathie, Psychotherapie


Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist ein Arzt ohne Krankenkassenverträge (in meinem Fall: Wahlarzt für Allgemeinmedizin).

Das heißt die Patienten bekommen eine Honorarnote und müssen die Behandlung zunächst bezahlen.

Mit der Honorarnote kann dann ein gewisser (meist leider recht geringer) Anteil des bezahlten Arzthonorars bei der Krankenkasse als Kostenersatz eingefordert werden.

Vorsicht: Kein Kostenersatz wird geleistet bei Besuch eines Kassenvertragsarztes desselben Fachgebietes (in meinem Fall: Allgemeinmedizin) im selben Abrechnungszeitraum (dieser ist das Quartal bei der NÖ GKK, und SVA der gewerblichen Wirtschaft bzw. das Monat bei der BVA, VA und KFA).

Gerne übernehmen wir für Sie das Einreichen der Honorarnote beim jeweiligen Kostenträger.

Selbstverständlich können wir Sie bei Unklarheiten noch genauer zu diesem Thema informieren.